Soweit Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese in bestimmten Fällen die Finanzierung von Rechtsstreiten, insbesondere die Kosten für die Beauftragung Ihres eigenen Anwaltes sowie ggf. Gerichtskosten und Kosten für die Rechtsanwälte der Gegenseite, sollte eine entsprechende Kostenentscheidung durch ein Gericht ergehen. Im Einzelfall kann in Ihren Rechtsschutzversicherungsvertrag vereinbart sein, dass Sie im Rechtsschutzfall eine Selbstbeteiligung in einer bestimmten Höhe zu zahlen haben. Darüber hinaus ist zu bedenken, dass durch die Rechtsschutzversicherung in bestimmten Rechtsgebieten keine Kosten übernommen werden. Sind Sie daher unsicher, ob eine Kostendeckung erfolgt, erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Rechtsschutzversicherung.
In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass Rechtsschutzversicherungen häufig "eigene" Rechtsanwälte empfehlen. Grundsätzlich steht es Ihnen jedoch frei, Ihren Rechtsanwalt selbst auszuwählen.
Im Übrigen weisen wir darauf hin, dass wir selbstverständlich für Sie eine Kostendeckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung stellen können. Bringen Sie daher bitte unbedingt Ihren Versicherungsschein zum ersten Beratungstermin mit. Diese Tätigkeit löst gesonderte Gebühren aus, die von Ihrer Rechtsschutzversicherung nicht erstattet werden.