Wenn Sie in einer Angelegenheit die Unterstützung unserer Rechtsanwälte benötigen, bitten wir zunächst um Vereinbarung eines ersten Besprechungstermins. Ohne vorherige Terminsvereinbarung kann nicht sichergestellt werden, dass ein Ansprechpartner für Sie bereit steht. Bei Vereinbarung des Besprechungstermins geben Sie bitte so genau wie möglich an, worum es in Ihrer Angelegenheit geht. Teilen Sie bitte auch mit, ob Sie rechtsschutzversichert sind. Wenn Sie von Gerichten, Behörden oder anderen Stellen, auch von anderen Rechtsanwälten Schreiben erhalten haben, prüfen Sie bitte nach, ob Ihnen in diesen Schreiben für bestimmte Handlungen oder Äußerungen Fristen gesetzt sind. Versäumen Sie diese Fristen nicht, sondern vereinbaren Sie schnellstmöglich und unter Hinweis auf diese laufende Frist einen Beratungstermin.
Bringen Sie zum Beratungstermin bitte sämtliche für Ihre Angelegenheit relevanten Unterlagen mit. Sie helfen uns, wenn Sie diese Unterlagen zuvor chronologisch ordnen. Sofern Sie rechtsschutzversichert sind, bringen Sie bitte Ihren Versicherungsschein oder eine andere Bestätigung, auf welcher die Versicherungsnummer enthalten sein muss, zum Beratungstermin mit. Haben Sie sich bereits im Vorfeld mit Ihrer Rechtsschutzversicherung in Verbindung gesetzt, so bringen Sie bitte die Kostendeckungszusage mit. Soweit Sie Beratungshilfe beantragt haben, bringen Sie bitte den Berechtigungsschein (nicht den Antrag!) zum Beratungstermin mit.
Insbesondere, wenn die von Ihnen mitzubringenden Unterlagen umfangreich sind, können Sie diese bereits im Vorfeld des Beratungstermins in unserer Kanzlei abgeben. Für diesen Fall kommt zumindest hinsichtlich der Prüfung der Unterlagen bereits ein Mandatsvertrag mit Abgabe der Unterlagen zu Stande. Für die Prüfung der Unterlagen und das erste Beratungsgespräch wird gem. § 34 I RVG, sofern Sie Verbraucher sind, maximal eine Gebühr von 190,00 € zzgl. Mehrwertsteuer fällig.